Das Bio-Siegel ist das staatliche verbandsunabhängige und markenübergreifende Erkennungszeichen für biologisch erzeugte landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel.
Das staatliche Bio-Siegel
Seit September 2001 können Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft mit dem staatlichen Bio-Siegel gekennzeichnet werden. Das kleine sechseckige Zeichen mit dem Schriftzug "Bio" schafft Klarheit, Einheitlichkeit und Orientierung bei Bio- bzw. Öko-Produkten. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich darauf verlassen: "Wo 'Bio' drauf steht, ist auch 'Bio' drin". Denn nur Erzeuger und Hersteller, die die Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung einhalten und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, dürfen ihre Produkte als Bio- oder Ökoware verkaufen und mit dem Bio-Siegel kennzeichnen.
Kriterien für das Bio-Siegel
Die Nutzung des Bio-Siegels richtet sich nach den Kriterien der EG-Öko-Verordnung. In ihr ist unter anderem Folgendes festgeschrieben:
Verbote: - Verbot der Bestrahlung von Öko-Lebensmitteln - Verbot gentechnisch veränderter Organismen - Verzicht auf Pflanzenschutz mit chemisch-synthetischen Mitteln - Verzicht auf leicht lösliche, mineralische Dünger
Anforderungen: - Abwechslungsreiche, weite Fruchtfolgen - Flächengebundene, artgerechte Tierhaltung - Fütterung mit ökologisch produzierten Futtermitteln ohne Zusatz von Antibiotika und Leistungsförderern